2.1.1 Diözesanbischof
Der Diözesanbischof ist Träger aller legislativer, exekutiver und judikativer Vollmachten seiner Diözese. Jegliche gesetzlichen Regelungen hinsichtlich einer Person basieren auf universalkirchlichem Recht.
Diese Rechtssammlung beinhaltet lediglich partikulares Recht. Über die Rechtsstellung eines Diözesanbischofs gibt das universalkirchliche Recht Auskunft.