Informationen zu Geschichte und Konzeption der kommentierten Sammlung des Partikularrechts der Diözese Rottenburg-Stuttgart

Ein erster Kommentar der kirchlichen und staatlichen Bestimmungen für die Seelsorge- und Verwaltungsaufgaben in der Diözese Rottenburg-Stuttgart entstand bereits im Jahr 1960 unter dem Titel „Ordnung der kirchlichen Dienste“ (OKD). 20 Jahre später erfuhr diese OKD eine zweite, neu bearbeitete Auflage (1980). Nach erneut ca. 20 Jahren, um die Jahrtausendwende, wurde der Bedarf einer weiteren Neuauflage immer drängender, weil zahlreiche neue diözesane Vorschriften entstanden und die in der OKD berücksichtigten Bestimmungen inzwischen zum Teil geändert worden waren. Anstelle einer Neuauflage in gedruckter Form entschied man sich damals dafür, die Rechtssammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart im Internet fortzuführen und auf eine Quellensammlung umzustellen, also auf eine Kommentierung zu verzichten, wie dies auch dem Brauch der Rechtssammlungen anderer Diözesen entspricht.

Die digitale Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Rechts hatte sich zwar 20 Jahre lang in der täglichen Arbeit in der Diözese durchaus bewährt und wurde gut angenommen. Allerdings hatte sich auch gezeigt, dass die Umstellung auf eine reine Quellensammlung in der Praxis Fragen offenließ, weil die einzelnen Quellen weder formal nach ihrem Geltungsgrund und -rang noch inhaltlich nach ihrem rechtlichen Gegenstand und theologischen Kontext erschlossen wurden. Wie eine konkrete Regelung auszulegen ist, wie verschiedene Bestimmungen zusammenhängen und welche diözesane Anwendungspraxis es ggf. gibt, geht nicht immer bzw. für alle Nutzer(innen) gleichermaßen klar aus dem Normtext hervor. Hierzu bedarf es einer erläuternden Kommentierung.

Diesem Desiderat sollte das Projekt einer Konsolidierung, Überarbeitung und Kommentierung der Rechtssammlung Rechnung tragen, das in den Jahren 2018–2022 als von der Diözese finanziertes Drittmittelprojekt am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Eberhard Karls Universität Tübingen in enger Kooperation mit dem Bischöflichen Offizialat Rottenburg durchgeführt wurde. Die gemeinsame Leitung lag bei Prof. Dr. Bernhard Anuth (Tübingen), Offizial Thomas Weißhaar (Rottenburg) und Prof. Dr. Stefan Ihli (Rottenburg), koordiniert und betreut wurde das Projekt von der Wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sarah Röser M.A.

Ziel des Projekts war und ist es, Rechtsanwender(inne)n und -interessierten eine bereinigte und aktualisierte Sammlung des in der Diözese Rottenburg-Stuttgart geltenden Partikularrechts zur Verfügung zu stellen, wichtige Normkomplexe durch vorangestellte Einführungen theologisch bzw. rechtlich zu erschließen und zentrale Dokumente auch detailliert zu kommentieren. Dabei ist das Projekt mit der Veröffentlichung im April 2022 nicht abgeschlossen: Kommentare werden nach und nach ergänzt sowie schon vorhandene regelmäßig aktualisiert.

Wenn Sie als am Recht der Diözese Interessierte oder auch als Rechtsanwender(innen) die neu gefasste Rechtssammlung der Diözese Rottenburg-Stuttgart konsultieren, sollten Sie wissen, dass

  • die Sammlung eine Synthese aus Quellensammlung und Kommentierung darstellt,
  • die Sammlung nur diejenigen Normen kommentiert, die erfahrungsgemäß zu Fragen bzw. Anwendungsproblemen in der Praxis führen,
  • die Kommentare von Fachleuten geschrieben wurden, die je nachdem entweder die erforderliche wissenschaftliche Expertise mitbringen oder aus ihrer täglichen Arbeit mit der Anwendung der betreffenden Normen vertraut sind,
  • die Kommentare damit den Anspruch erfüllen, fachlich korrekt, praxisorientiert und zugleich möglichst leicht verständlich zu sein.

Für die Auswahl der kirchlichen Rechtsvorschriften wurde das Kirchliche Amtsblatt des Zeitraumes 1960 bis heute berücksichtigt. Eine weitere retrograde Erfassung von Amtsblatt-Jahrgängen ist denkbar. Neu erscheinende Ausgaben des Amtsblatts werden laufend eingepflegt.

Die inhaltliche Gliederung orientiert sich wie in der seitherigen Rechtssammlung am Aufbau des Codex Iuris Canonici (CIC). Denn selbstverständlich ist dieser die Grundlage der kirchlichen Rechtsordnung und muss bei der Beantwortung einer Rechtsfrage stets im Hintergrund stehen und mit bedacht werden. Seine Struktur dürfte dem Rechtsanwender vertraut sein, so dass der Umgang mit der ähnlich aufgebauten Sammlung des diözesanen Rechts erleichtert wird.

Da dem Rechtsanwender im Normalfall der CIC vorliegen wird und online leicht zugänglich ist (etwa über die Seite des Vatikans oder auch hier), wurde auf die Wiedergabe von dessen Bestimmungen in der Rechtssammlung verzichtet. Ebenso enthält sie nicht die Vorschriften des Kirchlichen Dienst- und Arbeitsvertragsrechtes, da diese in einer eigenen Sammlung zu finden sind. Bereits zuvor hatten sich in der Diözese der CIC und die Sammlung „Kirchliches Dienst- und Arbeitsvertragsrecht“ für die tägliche Arbeit ergänzt. Die Sammlung des diözesanen Rechts komplettiert diese beiden Werke, indem sie folgende Inhalte beisteuert:

  • die diözesanen Rechtsvorschriften unserer Diözese (inklusive dienstrechtlicher Vorschriften, die in der Sammlung „Kirchliches Dienst- und Arbeitsvertragsrecht“ nicht enthalten sind, z. B. Klerikerdienstrecht),
  • die in unserer Diözese in Kraft gesetzten Partikularnormen der Deutschen Bischofskonferenz,
  • einige Dokumente der römischen Dikasterien,
  • die Gründungsdokumente der Diözese,
  • externe Verweise auf eine Auswahl wichtiger staatlicher Vorschriften.

Das Kirchliche Amtsblatt der Diözese Rottenburg-Stuttgart steht den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ab dem Jahrgang 2003 im Volltext im Mitarbeiterportal der Diözese unter dem Menüpunkt „Publikationen – Kirchliches Amtsblatt“ zur Verfügung. Im allgemein zugänglichen Internetauftritt der Diözese sind die hinsichtlich der Personalnachrichten anonymisierten Ausgaben ab Nr. 8/2016 unter dem Menüpunkt „Service – Kirchliches Amtsblatt“ abrufbar.

Seit Januar 2022 wird das Amtsblatt komplett in digitaler Form veröffentlicht. Künftig finden Sie die Amtsblätter hier: https://amtsblatt.drs.de/

Wie jede Sammlung, ist auch diese für den bereits bearbeiteten Zeitraum eine Auswahl. Wenn Sie Dokumente aus dem Amtsblatt vermissen, wenn Sie Rechtsvorschriften suchen, die eventuell nicht im Amtsblatt publiziert wurden, wenn Sie andere kirchliche oder staatliche Bestimmungen benötigen oder weiteren Kommentierungsbedarf sehen, wenden Sie sich gern an den für die Rechtssammlung zuständigen Bearbeiter, Lic. iur. can. Dipl.-Theol. Otto Ziegler (rechtsdokumentation[at]bo.drs.de ), damit die Sammlung bzw. Kommentierung entsprechend ergänzt werden kann.

Ebenso können Sie sich gern an Herrn Ziegler wenden, wenn Sie ggf. ältere Fassungen der in der Sammlung vorhandenen Vorschriften benötigen, weil Sie z. B. die Rechtmäßigkeit einer vor zehn Jahren getroffenen Entscheidung überprüfen wollen oder müssen. Alle früheren Fassungen der aktuell in der Rechtssammlung verfügbaren Vorschriften sind für den Bearbeitungszeitraum bei der diözesanen Rechtsdokumentation abrufbar.

Darüber hinaus steht Ihnen Herr Ziegler natürlich auch für alle sonstigen Fragen oder Anregungen gern zur Verfügung. Auch Hinweise auf Druckfehler, die sich bei der Fülle des enthaltenen Materials – gerade im Zusammenhang mit einer elektronischen Texterfassung – kaum vermeiden lassen, sind jederzeit willkommen.

Für den Zugriff auf die einzelnen Rechtsnormen wählen Sie bitte das in Frage kommende Rechtsgebiet aus dem hierarchisch gegliederten Inhaltsverzeichnis am linken Bildrand, aus der Kachelübersicht oder alternativ über das Stichwortverzeichnis.

Für eine Volltextsuche nutzen Sie das Feld „Suche“ oben im Seitenkopf, wobei wir aus technischen Gründen leider keine Garantie dafür übernehmen können, dass damit tatsächlich alle Vorkommen gefunden werden.

Rottenburg/Tübingen im April 2022

Prof. Dr. Bernhard Anuth, Offizial Thomas Weißhaar, Prof. Dr. Stefan Ihli, Otto Ziegler